WARUM 60 MILLIONEN STEUERGELDER VERSCHWENDET WERDEN

  • Der Moselaufstieg zerstört ein wertvolles Naherholungsgebiet für die Bevölkerung im Trierer Raum und hat keinen verkehrstechnischen Nutzen.
  • Der Moselaufstieg führt zu einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Moseltal und erhöht die Staugefahr auf der A 64 an den bekannten Nadelöhrbereichen B 52 / A 602 - Ehranger Brücke, Biewertalbrücke und Grenzübergang-Sauertal Brücke.

  • Der Moselaufstieg beschleunigt in Anbetracht der ungelösten Nadelöhrprobleme auf der A 64 den völligen Verkehrskollaps auf der Strecke Trier-Luxemburg.

  • Der Moselaufstieg kann in keinster Weise das sich im Zuge der anstehenden Erneuerung der Ehranger Brücke abzeichnende Verkehrschaos kompensieren.

  • Der Moselaufstieg wird den in Aussicht gestellten Zeitgewinn für Pendler aus dem Raum Konz / Saarburg in den Stoßzeiten nicht erfüllen können. Spätestens auf der A 64 verpufft der Zeitgewinn im Stau.

  • Der Moselaufstieg ist prädestiniert zum Millionengrab sinnlos verschleuderter Steuergelder zu werden.

  • Der Moselaufstieg rettet als sogenannte Westumfahrung die Region Trier-Luxemburg nicht vor dem Verkehrskollaps, da es sich in erster Linie um Ziel- und nicht um Durchgangsverkehr handelt, der gar nicht die Absicht hat, die Städte zu umfahren. Laut einer VCD Studie werden 70% des Verkehrsaufkommens durch die Trierer selbst verursacht. Die restlichen 30% sind auf Zielverkehr zurückzuführen.

  • Der Moselaufstieg basiert auf einer eindimensionalen, parteipolitisch und ideologisch verprämten Idee der 70iger Jahre des letzten Jahrhunderts, die ihr Heil ausschließlich im Straßenbau sah und den Ausbau und Erhalt des öffentlichen Nahverkehrs sträflich vernachlässigte.

  • Das Land Rheinland-Pfalz hat den Moselaufstieg selbst nicht für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet und hält ihn für „verzichtbar“.

  • Der Moselaufstieg wurde wider jeglicher Vernunft und Verantwortungsbewusstsein für das Wohl für Mensch und Natur in den Bundesverkehrswegeplan hineingemauschelt, obwohl das Verwaltungsgericht Koblenz das unsinnige Projekt bereits im Jahr 2005 gekippt hat.