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NABU-Pressemitteilung: Rechtssicher: Baustopp für Autobahnen und Fernstraßen

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 83/21 | 8. JULI 2021

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Umwelt/Verkehr

Rechtssicher: Baustopp für Autobahnen und Fernstraßen

NABU-Präsident Krüger: Klima- und naturverträglicher Umbau der

Verkehrsinfrastruktur sollte sofort beginnen

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Berlin – Kann der Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen und damit auch

Autobahnen in Deutschland rechtssicher gestoppt werden? Ein

Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Cornelia Ziehm im Auftrag des NABU

beantwortet diese Frage positiv. Der aktuelle Bedarfsplan ist nach

heutigen Standards nicht hinreichend auf seine Vereinbarkeit mit den

Zielen des Klimaschutzes oder des Flächenverbrauchs überprüft worden.

Dies müsse nun nachgeholt werden, um eine weitere Versiegelung von

Flächen, die Zerschneidung wertvoller Naturräume sowie zu hohe

Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors zu vermeiden, so der

Umweltverband. Durch das sogenannte Autobahnmoratorium, also ein

zeitweises Aussetzen weiterer Bauvorhaben, kann Zeit für die notwendigen

Anpassungen des Bundesverkehrswege- und Bedarfsplans gemäß bestehender

Umwelt- und Klimaschutzziele gewonnen werden.

 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Natur darf nicht weiter für

überflüssigen Straßenbau zerstört werden. Mit dem aktuellen

Bundesverkehrswegeplan wird ein klima- und naturfeindlicher Status

betoniert. Wir brauchen daher jetzt den Baustopp, um die Zeit für eine

bedarfsgerechte Neuplanung zu gewinnen und Klima- und Artenschutz ins

Zentrum des Handelns zu rücken. Da rechtlich keine Hindernisse bestehen,

sind Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, so schnell wie möglich

eine Baupause einzuleiten. Dazu könnte das Fernstraßenausbaugesetz mit

einem Vorbehalt versehen und vorgesehene Finanzmittel im Bundeshaushalt

zurückgestellt oder für den Erhalt umgewidmet werden. Dies wäre ein

konkreter Schritt, um die zuletzt nochmals verschärften Klimaziele

endlich mit entsprechenden Maßnahmen im Verkehrssektor zu unterlegen und

damit in die Umsetzung zu kommen. Hier müssen die Parteien erklären, wie

sie sicherstellen, dass die notwendige Neuausrichtung des

Bundesverkehrswegeplans zum Rückgrat der anstehenden Mobilitätswende

wird. Ansonsten werden weiter Steuermilliarden für unsinnige

Infrastrukturprojekte verschwendet und obendrauf der Umwelt und

Artenvielfalt erheblich geschadet.“

 

Daniel Rieger, Leiter Verkehrspolitik: „In Bezug auf die tatsächlichen

Umweltauswirkungen geplanter Verkehrsinfrastruktur befinden sich

Bundesregierung und Behörden im Blindflug. Weder der

Bundesverkehrswegeplan, noch der aktuelle Bedarfsplan wurden im Zuge der

Strategischen Umweltprüfung im Jahr 2016 auf ihre Vereinbarkeit mit dem

Pariser Klimaschutzabkommen oder den Flächenverbrauchszielen der

Bundesregierung geprüft. Auch Landnutzungsänderungen durch die

Zerstörung natürlicher CO2-Senken wie Wälder und Moore sind nicht

eingepreist. Aus heutiger Sicht absolut unvorstellbar und ein schweres

Versäumnis. Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht hier

nochmals den Handlungsdruck. Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten

zeigt, dass man diese Geisterfahrt sofort und rechtssicher stoppen

kann.“

 

Das Rechtsgutachten argumentiert, dass es mit dem Bundesverkehrswegplan

keine verbindlichen zeitlichen Vorgaben oder sonstige gesetzliche

Durchführungspflichten gibt, die in den kommenden Jahren den Neu- und

Ausbau von Bundesfernstraßen verlangen. Zudem hätten sich die

umweltrechtlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zur ursprünglichen

Umweltprüfung im Jahr 2016 deutlich verändert, so dass diesem Umstand im

Zuge der aktuell laufenden Bedarfsplanüberprüfung Rechnung getragen

werden müsse. Mindestens bis zum Abschluss der aktuell laufenden

Bedarfsplanüberprüfung sollten keine neuen Planfeststellungsverfahren

eingeleitet werden. Laufende Planfeststellungsverfahren sollten

ausgesetzt und auf die Realisierung bereits planfestgestellter

Bundesfernstraßen vorerst verzichtet werden. Dafür müsse ein Vorbehalt

im Fernstraßenausbaugesetz verankert werden, sodass für neue und

laufende Planfeststellungsverfahren keine Planrechtfertigung gegeben

ist, da die Klima- und Flächenschutzziele nicht eingehalten werden. Die

vorgesehenen Finanzmittel seien im Bundeshaushalt zurückzustellen, nicht

zu bewilligen oder für den Erhalt bestehender Infrastruktur umzuwidmen.

 

 

 


Moselaufstieg erneut im Bundesverkehrswegeplan Gegner sprechen von Mauschelei

SWR Aktuell 17.02.2017

Die Gegner des Moselaufstiegs erheben schwere Vorwürfe. Ihrer Meinung nach hat es bei der Wiederaufnahme des Straßenbauprojektes in den Bundesverkehrswegeplan Unregelmäßigkeiten gegeben.

Sehr umstritten: Die West- und Nordumfahrung in Trier
Sehr umstritten: Die West- und Nordumfahrung in Trier

Jahrelang war die großangelegte Umgehung zwischen Konz und Igel auf der gegenüberliegenden Moselseite aus der Straßenbauplanung des Bundes herausgefallen. Zuvor hatte ein Gericht den Planfeststellungsbeschluss gekippt. Doch nun ist der Moselaufstieg im aktuellen Bundesverkehrswegeplan wieder im vordringlichen Bedarf aufgeführt.

Von Anfang an umstritten

Der Moselaufstieg – eine West-Umfahrung von Trier, die unter anderem Luxemburg-Pendler aus dem Moseltal schnell auf die Autobahn bringen soll - wurde bereits vor Jahrzehnten geplant. Von Anfang an war er hoch umstritten, eine Bürgerinitiative wurde bereits vor fast 25 Jahren gegründet. Seit Donnerstagabend formiert sie sich neu. 130 interessierte Bürger kamen zu einer Informationsveranstaltung, bei der der Vorsitzende des Vereins "Nein zum Moselaufstieg", Richard May, seine Bedenken äußerte.

Rund 130 Gegner des Moselaufstiegs trafen sich in Igel
Rund 130 Gegner des Moselaufstiegs trafen sich in Igel

"Böses Erwachen"

Völlig unerwartet sei das Bauprojekt Moselaufstieg im aktuellen Bundesverkehrswegeplan von Bundesverkehrsminister Dobrindt aufgetaucht. Und zwar als vordringlicher Bau – mit einem Kosten-Nutzungsverhältnis, so hoch bewertet, wie nur wenige Straßenprojekte in ganz Deutschland, sagte Moselaufstiegsgegner May: "Da ist natürlich bei uns ein ganz böses Erwachen gekommen, als wir dieses hohe Nutzen-Kosten-Verhältnis festgestellt haben. Es ist unerklärlich, es ist absolut nicht zu verstehen, wie man zu diesem Ergebnis kommt, da kann was nicht stimmen", fürchtet er und fügte hinzu: "Ich denke, dass da getrickst wurde, das wurde gemauschelt zwischen hiesigen Parteivertretern, die überwiegend bei der CDU zu finden sind, und dem Bundesverkehrsminister."

Vorwurf der Mauschelei

Gemauschelt deshalb, sagt May, weil nicht wie sonst üblich die Landesregierung das Projekt in den Plan gebracht habe. Außerdem erscheine der Moselaufstieg im Bundesverkehrswegeplan als ein bereits genehmigtes Projekt. Dort stehe nämlich, dass es einen Planfeststellungsbeschluss gebe. Dabei sei vor über zehn Jahren genau dieser Beschluss zum Moselaufstieg gerichtlich gekippt worden, so May. Für die Gegner steht damit fest: Hier ist ein Gerichtsurteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes einfach missachtet worden. Man habe in dem neuen Verkehrswegeplan alles so dargestellt, als wäre das Urteil nicht gesprochen worden.

Der Moselaufstieg - so ist er geplant
Der Moselaufstieg - so ist er geplant

"Ökologisch unsinnig, viel zu teuer"

Verantwortlich machen die Moselaufstiegsgegner hauptsächlich einen Mann, einen erklärten Befürworter des Projektes, der hartnäckig jede Alternative zu dem umstrittenen Bau ablehne, sagen sie: "Es liegt hauptsächlich an einem Politiker. Das ist das Bundestagsmitglied Bernhard Kaster, er wollte diesen Moselaufstieg." Viele Bürger, so Vereinschef May, wollten die West-Umfahrung aber nicht. Für sie sei der Moselaufstieg noch immer ökologisch unsinnig, mit 60 Millionen Euro viel zu teuer und wegen der Widerstände kaum durchzusetzen. Man werde kämpfen gegen den Bau und gegen undurchsichtige Machenschaften, sagten die meisten der Besucher der Informationsveranstaltung.

Neues Planfeststellungsverfahren nötig

Der Trierer Bundestagsabgeordnete Bernhard Kaster (CDU) hat gegenüber dem SWR bestätigt, dass über das Projekt Moselaufstieg im Bundesverkehrswegeplan falsch informiert werde. "Das mag eine missverständliche Formulierung im Bundesverkehrswegeplan sein. Ich verstehe die eigentlich nicht", so Kaster. "Es muss für dieses Projekt ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden nach den Anforderungen der heutigen Zeit, den Umweltgesetzen, dem Lärmschutz. Das heißt die Planung muss erstellt werden, um zu einem planmäßigen Planfeststellungsbeschluss zu kommen."

Kaster sieht zahlreiche Bürger hinter sich

Nach Aussage Kasters seien jedoch mehr Menschen für das Projekt als dagegen. Begleitet worden sei die Wiederaufnahme des Moselaufstiegs in den Bundesverkehrswegeplan von einer großen Bürgerbeteiligung. "Mir persönlich, wie auch dem Ministerium, sind also auch Tausende von Unterschriften von Bürgern zugeleitet worden aus den Bereichen Trier, Trier-Euren, aus dem Gewerbegebiet, aus Konz und aus Saarburg, die sich für dieses Projekt ausgesprochen haben", sagte Bernhard Kaster.

 

Die Einstufung im Bundesverkehrswegeplan entscheidet darüber, welche Verkehrsprojekte in den kommenden 15 Jahren Aussicht auf Realisierung haben. Rheinland-Pfalz hatte rund 80 Projekte angemeldet.