Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tawern-Könen. Mit Erläuterung von Rainer Bösen

In der Vereinfachten Flurbereinigung nach § 86(1) Nr.1, Tawern - Könen [71036] diente das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR Mosel, Trier) als Erfüllungsgehilfe des Landesbetrieb Mobilität (LBM, Trier) und das Verfahren wurde nur aus dem Grunde inszeniert, um den Grundstückseigentümern im Bereich der Trasse das Klagerecht vorzuenthalten/zu entziehen. Wie aus dem Anhang ersichtlich, wurde den Eigentümern der Grundstücke nach § 36 des Flurbereinigungsgesetzes nicht das Eigentum entzogen sondern der Besitz sowie das Betreten und Bewirtschaften der Grundstücke. 

 

Die Trasse der B 51 neu Ortsumgehung Konz-Könen geht erst nach dem Abschluss der Flurbereinigung Tawern - Könen in das Eigentum des Landesbetrieb Mobilität (LBM) über. 

 

Meines Erachtens ist der § 36 nur auf die Fläche der Flurbereinigung anwendbar, also der Fläche, die der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auch weiterhin zur Verfügung steht, nicht aber auf die Fläche, die der Flurbereinigung für den Bau einer Straße entzogen wird. 

 

Im Planfeststellungsbeschluss vom 18.06.2004 Aktenzeichen 02.2 - 1649 - P 30/P 35/P 39 zum Bau der Westumfahrung/Moselaufstieg steht auf Seite 99 folgendes:

 

„Die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens wird seitens der Planfeststellungbehörde grundsätzlich befürwortet, kann jedoch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht angeordnet werden. Die Durchführung fällt vielmehr in die Zuständigkeit der oberen Flurbereinigungsbehörde.“

 

Dies bedeutet, wenn der neue Planfeststellungsbeschluss gefasst wird, besteht Baurecht. Die Flurbereinigung ist bis dahin beschlossen. Die Finanzierung abgeschlossen. Den Grundstückseigentümern steht dank der Flurbereinigung kein Klagerecht zu.

 

Baubeginn ist meiner Meinung nach in ca. 3 Jahren, falls es nicht gelingt, eine Flurbereinigung zwischen der linken Moselseite und der A 64 zu verhindern.

 

Autor: Rainer Bösen.

Sehen Sie auch:

  • Trierischer Volksfreund 3. September 2013, "Der Bund hat jetzt genug Land für Konzer umgehungsstraße.Keine Enteignung notwendig - Arbeiten an Strecke nach Tawern haben begonnen" (Hier klicken)
  • Trierischer Volksfreund 19. Juni 2016, "So sieht die Könener Ortsumgehung von oben aus - Mit der Drohne über der Baustrelle zwischen Könen und Tawern" (Hier klicken).