Chronologie des Widerstands gegen den Moselaufstieg

Im Folgenden wird die Chronologie des Vereins und seiner Aktivitäten kurz zusammengefasst um einen Eindruck vom Umfang des Widerstands gegen den Moselaufstieg zu vermitteln.

Idee zur Gründung einer Bürgerinitiative

Die Anfänge der Bürgerinitiative, der später eine Vereinsgründung folgte, liegen im Herbst 1994. Immer mehr Bürger schlossen sich dem Protest gegen den Moselaufstieg an. Langsam aber stetig nahm alles Form an. Die Zahl der Helfer wuchs ständig und es wurde beschlossen, dem ganzen eine Struktur zu geben. In den betroffenen Gemeinden wurden Flugblätter verteilt, Sitzungen und Bessprechungen wurden gehalten, Lautsprecheranlagen hergestellt, Holzrahmen gebaut und Transparente wurden beschriftet. Schaukästen angefertigt und Infotafeln gezimmert. Sommerfeste mit großem Zelt, Tanzmusik, Musikvereinen, Kaffee und Kuchen, Kinderbelustigung wie eine Springburg wurden organisiert. Ein Fastnachtswagen für den Rosenmontagszug in Trier wurde hergerichtet. Viele Anträge für Genehmigungen - z.B. zum Aufstellen von Transparenten im Straßenraum - wurden gestellt. Des Weiteren fiel im Zuge der Planung und Ankündigung von Demos, der Auszeichnung von Wanderwegen entlang der geplanten Trasse, der Vereinsregisterpflege und steuerlichen Angelegenheiten viel Verwaltungsarbeit an.

"Großdemonstration mit Volksfestcharakter"

So lautete die Schlagzeile des TVs zu der am 20. November 1994 stattfindenden Demonstration gegen den Moselaufstieg. Zwei Demonstrationszüge bahnten sich ihren Weg von der Igeler Säule und der Turnhallte in Trier-Zewen hin zur Brücke über die B49 (Nähe Tierheim). Vorneweg fuhr ein Lautsprecherwagen. Etwa 3.000 Bürger nahmen Teil. Im Video kann man den Demonstrationszug von der Turnhalle in Trier-Zewen aus verfolgen.

Die Vereinsgründung

Am 06. Januar 1995 beschlossen die Gegner des Moselaufstiegs schließlich, ihren Protest besser zu organisieren und gründeten daher den eingetragenen Verein "Nein zum Moselaufstieg, e.V.", der am 23. März 1995 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Trier eingetragen wurde. Zweck des Vereins gem. § 2 Nr. 1 ist die Erhaltung der Ökologie im Planbereich des Moselaufstiegs in allen Varianten (A-D).

 

Veranstaltungen des Vereins kurz nach Vereinsgründung:

  • Sommerfest in Igel (1. September 1995) mit mehreren Waldfesten in Folge
  • Diskussionsveranstaltung mit den Kandidaten aller Parteien zur Landtagswahl im Gemeindehaus Igel (März 1996)
  • Veranstaltung zur Verbesserung des ÖPNV, mit Vertretern der Deutschen Bahn, der Stadtwerke Trier und dem Bürgermeister von Igel (Februar 1997)
  • Informatorischer Spaziergang an der geplanten Trasse
  • Mehrere Informationsveranstaltungen, u.a. auf dem Hauptmarkt in Trier
  • Teilnahme an einer Trassenbegehung der geplanten Ortsumgehung Konz-Könen (01. Mai 1994)

Des Weiteren kaufte der Verein im Februar und März 1996 zwei Grundstücke.

Verschiedene Ereignisse um den Moselaufstieg

Auch die Befürworter des Moselaufstiegs waren weiterhin sehr aktiv. So rief die IHK Trier per Telefax an ihre Mitglieder auf, Bürger sollten sich per Unterschrift für die zügige Realisierung des Moselaufsteigs einsetzen. Es gehen Gerüchte um, dass in einigen Betrieben massive Probleme auf die Beschäftigen zukommen würde, falls sie gegen den Moselaufstieg votieren.

 

Am 08. Dezember 1994 ruft der damalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz, Winfried Manns, die Bevölkerung auf, mit ihrer Unterschrift die Bürgeraktion für den Moselaufstieg zu unterstützen.

 

Am selben Tag fand in der Aula des ehemaligen Hindenburgymnasiums eine Sitzung des Stadtplanungsausschusses statt, die von einem Lichterprotest und einer Kundgebung der Gegner gegen den Moselaufstieg begleitet wurde.

 

In seiner Sitzung am Donnerstag, dem 12. Januar 1995, gab der Stadtrat Trier sein Votum zum Moselaufstieg ab. Zunächst zeichnete sich eine Pattsituation ab, bei der keine Mehrheit für den Moselaufstieg zustande kam. Dann, etwas spät, erhob ein Mitglied des Stadtrates doch noch seinen Arm. Für Außenstehende entstand der Eindruck, dass das Stadtratsmitglied mit Nachdruck dazu bewogen wurde. Somit war der Antrag pro Moselaufstieg mit der Mehrheit von einer Stimme angenommen.

 

Im Jahr 2002 änderte die Verwaltung die Bezeichnung für den Neubau der B51 zwischen der B419 und der Bundesautobahn A 64 von "Moselaufstieg" in "Westumfahrung Trier".

 

Im Juni 2003 errichtet die Kreisverwaltung Trier-Saarburg am Eingang zum Verwaltungsgebäude ein Transparent pro Moselaufstieg.

Rechtliche Schritte gegen den Moselaufstieg

Vom 16.06. bis 15.07.2003 erfolgte die Offenlegung des Planfeststellungsverfahrens. Jeder konnte Einsicht nehmen und bis zum 29.07.2003 Einwendungen gegen den Moselaufstieg einreichen. Nach Einsichtnahme und Prüfung erhob der Verein "Nein zum Moselaufstieg" im Juli 2003 fristgerecht Einwendungen zu den ausgelegten Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren.

 

Im April 2004 stimmte der Deutsche Bundestag in seiner ersten Lesung über den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ab. Darin wurde der Moselaufstieg vom Vordringlichen in den Weiteren Bedarf mit sehr hohem Umweltrisiko abgestuft.

 

Am 02. Juni 2004 fand ein Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Westumfahrung Trier im Kloster Karthaus statt.

 

Am 18. Uni 2004 erging in schließlich der Planfeststellungsbeschluss (133 Seiten) für den Neubar der Westumfahrung Trier durch den Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV RLP) in Koblenz. (Anmerkung des Vereins: Dieses vermutlich politisch motivierte Eilverfahren legte die Verwaltung anscheinend in einem rekordverdächtigen Tempo vor, um der 2. und 3. Lesung des Bundestages zuvorzukommen.)

 

Die Zweite und Dritte Lesung des Bundestages, in dem der Bundestag dem Gesetzentwurf zum neuen BVWP zustimmte, fand schließlich am 01. Juli 2004 statt.

 

Am 13. August 2004 reichte der Verein, vertreten durch den Rechtsanwalt Paul Henseler (früher Kanzlei König Rechtsanwälte, heute HCJH | Rechtsanwälte Avocat à la Cour, Trier), die Klageschrift beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz ein. Der ehemalige Landesbetrieb Straßen und Verkehr (heute Landesbetrieb Mobilität (LBM)) beantragt im Namen und Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die Klage abzuweisen.

 

Die mündliche Verhandlung fan am 28. April 2005 statt. Am 12. Mai 2005 kam es schließlich zum Urteil durch das Oberverwaltungsgericht RLP und der Planfeststellungsbeschluss wurde aufgehoben. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision legte das Land Rheinland-Pfalz Beschwerde ein, diese wurde am 21. März 2006 jedoch durch das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz war damit rechtskräftig.