Auszug aus der Vorlage 271/2003 zur Sitzung des Stadtrates Trier vom 07.07.2003.


B 51 – neu-, Westumfahrung Trier / Moselaufstieg - Stellungnahme der Stadt Trier

Beratungsfolge:

Stadtvorstand

Dezernatsausschuss V

Stadtrat


Vorlage-Nr.:

271/2003


Zuständig:

Tiefbauamt


Berichterstatter:

Beigeordneter Dietze


Datum:

07.07.2003



Antrag:

Der Stadtrat wolle beschließen:

  1.  Der Stadtrat stimmt dem Vorhaben „Neubau der B 51 zwischen Konz (AS B 419) und der AS A 64 – Westumfahrung Trier/Moselaufstieg“ entsprechend der Variante „A“ im Planfeststellungsverfahren zu

Umgehung Zewen

Die in der Vorlage 5/95 bzw. dem hieraus erfolgten Ratsbeschluss gemachten Ausführungen gelten im Prinzip weiterhin. Insbesondere ist die Umgehung Zewen im Zuge der B 49 eine unverzichtbare Maßnahme, die in Betrieb sein muss, bevor die neue B 51 fertiggestellt sein wird. Sowohl die Moselbrücke als auch der Aufstieg selbst haben Umlagerungen der Verkehrsströme vor allem des Schwerlastverkehrs vom und zum Industriegebiet Monaise in der Eurener Flur zur Folge, deren Größenordnung für die Ortsdurchfahrt Zewen nicht mehr vertretbar ist. Zudem ist die Ortsdurchfahrt aufgrund ihres Unterbaus nicht geeignet, die Zunahme einer Belastung von derzeit ca. 600 LKW-Fahrten/Tag auf künftig ca. 1.500 LKW-Fahrten/Tag aufzunehmen. Die Entlastung, die vor allem die südliche Moseluferstraße (Pacelliufer) und die Konrad-Adenauer-Brücke sowie im weiteren Verlauf die Moseluferstraße insgesamt durch die neue B 51 erfahren, führt im Bereich Zewen zwangsläufig zu einer Mehrbelastung.

Stellungnahme der Unteren Landespflegebehörde

Schutzgebiete und –objekte gem. §§ 18-23 Landespflegegesetz (LPflG) werden auf dem Gebiet der Stadt Trier durch die Maßnahme nicht unmittelbar betroffen. Die Untere Landespflegebehörde weist jedoch darauf hin, dass sich 150 m östlich km 11+930 der B 51 neu das Naturdenkmal Nr. 57 „Buche südlich Herresthal“ befindet. Eine Beeinträchtigung ist zwingend auszuschließen.

 

Zwischen km 7+900 und 7+950 wird das ehemals einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet „Kiesgruben in der Dennersacht“ und seine naturnahen Uferbereiche von der B 51 neu überspannt. Betroffen sind Auenwaldfragmente in Vergesellschaftung mit Röhrichtbeständen. Sie unterliegen dem Pauschalschutz des § 24 Abs. 2 Nr. 4 und 5 LPflG. Eingriffe in diese Bereiche bedürfen der vorherigen Befreiung nach § 38 LPflG durch die Obere Landespflegebehörde.

 

Westlich Zewen durchschneidet die Trasse der B 51 neu das von der landesweiten Biotopkartierung auf TK 25-Nr. 6205 erfasste Biotop Nr. 3049 „Streuobstwiese Zewen“, welches aufgrund seiner besonderen Größe und Ausprägung mit „Iib schützenswertes Gebiet“ bewertet ist. Es ist zu vermuten, dass neben den bereits bekannten Pflanzen- und tierarten weitere Arten etwa der Klasse Mammalia (Säugetiere) hier ihren Lebensraum haben, auf die die einschlägigen EG- und bundesrechtlichen Bestimmungen des Artenschutzes anzuwenden sind. Die Auswirkungen der Zerschneidung der großflächigen Streuobstwiesen und der nördlich angrenzenden ausgedehnten zusammenhängenden Altholzbestände sind nur unzureichend zu kompensieren. Eingriffe in Lebensstätten besonders geschützter Arten bedürfen der Befreiung durch die Obere Landespflegebehörde.

 

Weitere Aussagen können zu Zeit noch nicht getroffen werden.

Wenn weitere Stellungnahmen einzelner Städtischer Fachdienste eingehen, sind diese im Nachgang zu berücksichtigen.

 

 

Der obige Text stammt aus der Vorlage 271/2003 zur Sitzung des Stadtrates Trier vom 07.07.2003. (Es handelt sich nur um einen Auszug)

 

Der Stadtrat beschloss bei 26 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung dem Vorhaben „Neubau der B 51 zwischen Konz (AS B419) und der AS A64 entsprechend der Variante „A“ im Planfeststellungsverfahren zu.

 

Die oben erwähnte Vorlage 5/95 bezieht sich auf die Abstimmung der Stadt vom 12. Jan. 1995 zum Raumordnungsverfahren.

 

Dem damaligen Stadtrat Trier gehörte auch Bernhard Kaster der heutige Bundestagsabge-ordneter (CDU) an. Als Mitglied des Bundestages hatte er wohl keine Erinnerung daran, dass er auch für die Ortsumgehung Zewen stimmte und verwechselte diese wohl mit der Ortsumgehung Könen und ließ nichts unversucht, diese voranzutreiben, mit dem wohl allseits bekannten Ergebnis und erhöhte damit gleichzeitig den Druck auf den Moselaufstieg. Andererseits blockierte er mit aller Macht und zum Nachteil der Pendler aus dem Konz – Saarburger Raum das 2malige Angebot Luxemburg an Deutschland, zur kostenlosen Erstellung einer Brücke über den Hafen Mertert. Das wiederum bis heute zur Folge hat, dass die Moselgemeinde Temmels nicht um 7.500 Fahrzeuge und die Stadt Grevenmacher nicht um 9.100 Fahrzeuge pro Tag entlastet wird. Außerdem würde der Weg über den Mosel-aufstieg für Pendler ca. 6 Kilometer länger als über eine Brücke über den Hafen Mertert.

 

Der voraussichtliche Nachfolger von Bernhard Kaster im Bundestag, Andreas Steier, wird am 02. Sept. 2016 im Volksfreund mit folgender Aussage wiedergegeben:

 

Sein wichtigstes politisches Ziel seien Verbesserungen der Infrastruktur. "Der Konz-Saarburger-Bereich ist vom überregionalen Verkehrsnetz abgehängt, die Trierer Tallage zu Hauptverkehrszeiten überlastet. Das muss sich ändern", sagte er am Donnerstag dem TV. Dass Moselaufstieg und Westumfahrung in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurden, sei ein erster Schritt."